CE-Kennzeichen

CE – Die Euro-Kennzeichnung

Ab 1. Juli 2013 tritt die neue EU Bauproduktenverordnung (BauPVo) in Kraft
Das CE-Zeichen steht für Conformité Européenne und bedeutet so viel wie „Übereinstimmung mit EU-Richtlinien“. Es ist ein Kennzeichen der EU und zeigt, dass ein Produkt den dem Hersteller auferlegten Anforderungen der Europäischen Gemeinschaft zur Produktsicherheit entspricht.
Nach den EG-Richtlinien muss jeder Hersteller für die Produkte die einer Kennzeichnungspflicht unterliegen und die in der EU vertrieben werden, eine Konformitätsprüfung durchführen, an deren Ende die Konformitätserklärung steht. Das CE-Kennzeichen ist also eine Art Reisepass für das Produkt innerhalb der Europäischen Union.

Seit Februar 2010 fallen auch Fenster und Außentüren unter die Kennzeichnungspflicht. Dabei werden u.a. folgende Eigenschaften berücksichtigt:

  • Wärmedurchgangskoeffizienten (Uw-Wert)
  • Luftdurchlässigkeit
  • Schlagregendichte
  • Windwiderstandsklasse

Mit der Anbringung der CE-Kennzeichnung zeigen wir als Hersteller, dass unsere Produkte – im Rahmen der jeweiligen Produktgruppe – mit allen europäischen Richtlinien zur Produktsicherheit übereinstimmen. Dabei kommen die Produktnorm DIN EN 14351-1 und die EnEV 2009 zum tragen.
Mit der ab 1. Juli 2013 in Kraft tretenden Bauproduktenrichtlinie gilt die CE-Kennzeichnung auch weiterhin für diese Produkte, jedoch in veränderter Form.

Die bisherige Konformitätserklärung wird durch eine Leistungserklärung ersetzt, die Grundlage für die CE-Kennzeichnung der einzelnen Fenster und Haustüren ist. Diese Dokumente erhalten Sie seit dem 1. Juli 2013 automatisch auftragsbezogen von uns.

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